Ein Sonderprivatauszug ist ein Auszug aus dem Strafregister in der Schweiz. In diesem Sonderprivatauszug erscheinen die Urteile, welche ein Berufsverbot, ein Tätigkeitsverbot oder auch ein Kontakt- und Rayonverbot enthalten, wenn dieses Verbot zur Sicherheit von Minderjährigen oder besonders schutz- und hilfebedürftigen Personen erlassen wird.

Beantragung eines Sonderprivarauszugs
Einen Sonderprivatauszug beantragen kann der künftige Arbeitnehmer dann, wenn eine schriftliche und unterzeichnete Bestätigung seines Arbeitgebers vorliegt. Das Formular kann auch online generiert werden. Der Sonderprivatauszug kann aus zwei unterschiedlichen Wegen zugestellt werden. Als Papierauszug auf einem Spezialpapier wird er per Post zugestellt. Auch als elektronischer und digital signierter Auszug in einem PDF Format wird er durch elektronische Zustellung versandt. Um einen Sonderprivatauszug beantragen zu können sind drei Schritte notwendig. Der Arbeitnehmer benötigt hierzu die Bestätigung seines Arbeitgebers, dass eine berufliche oder organisierte außerberufliche Tätigkeit vorliegt, welche einen regelmäßigen Kontakt mit Minderjährigen oder mit besonders schutzbedürftigen Personen enthält. Die Bestätigung muss durch den Arbeitgeber im Internet erfasst, gedruckt und auch unterzeichnet werden. Die Bestätigung wird automatisch mit einem speziellen Code versehen, welchen der Arbeitnehmer für die Bestellung des Sonderauszuges benötigt. Der Arbeitgeber übergibt im zweiten Schritt dem Arbeitnehmer diese unterzeichnete Bestätigung. Im dritten Schritt bestellt Arbeitnehmer den Auszug mit dieser Bestätigung. Unter dem Link https://www.e-service.admin.ch/crex/app/wizard/navigate.do kann die Bestätigung des Arbeitnehmers direkt ausgefüllt werden