Die Ausstellung des offiziellen Führungszeugnisses bedarf eines Antrags, dieser kann in einem Rathaus oder einem Bezirksamt und seit einiger Zeit auch online eingereicht werden.
Führungszeugnis Kosten wird für verschiedene Belange benötigt, daher wird in der Art des Zeugnisses differenziert.

Kostenstruktur
Obschon eine Differenzierung des Führungszeugnisses in verschiedene Arten und eine weitere behördeninterne Spezifikation in weitere Belegearten erfolgt, sind die Kosten für ein Führungszeugnis einheitlich geregelt und belaufen sich derzeit auf 13 Euro.
Einzig ist für ein Behördenführungszeugnis ein höherer Betrag zu entrichten, da dieses Führungszeugnis auch ein Strafregister eines etwaigen anderen Herkunftslandes beinhaltet, die hierfür zu tragenden Kosten belaufen sich auf 17 Euro.
Gemäß der Nummer 1130 der Anlage zu § 4 Absatz 1 des Gesetztes über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung ist die Erteilung des Führungszeugnisses grundsätzlich gebührenpflichtig.
Die Entrichtung der zu bezahlenden Gebühr hat bei der zuständigen Meldebehörde zu erfolgen und wird in der Regel mit der Antragstellung beglichen.
Hierbei kann die Bezahlung oftmals in bar oder unbar mittels Kartenzahlung erfolgen.
Befreiung der Gebühr
Eine Befreiung der Gebühr kann erfolgen, bedarf jedoch zu erfüllender Vorgaben.
Erfolgt der Nachweis einer Mittellosigkeit, so wird keine Gebühr für den Antrag erhoben.
Zur Unterstützung des Ehrenamtes wird bei nachweislicher Ausstellung eines Führungszeugnisses für ehrenamtliche Zwecke keine Gebühren fällig.
Dies ist jedoch zwingend bereits bei der Antragsstellung zu kommunizieren, da eine spätere rückwirkende Erstattung verwaltungstechnisch nicht möglich ist.