privatauszug

Alle Urteile werden im schweizerischen Strafregister festgehalten, das aufgrund der Straftaten von der Justiz erlassen wurde. Urteile wegen Straftaten werden jedoch nur registriert, wenn sie zu einem Berufsverbot geführt haben und im Privatauszug stehen. Nach Ablauf bestimmter Fristen werden einige Informationen zu Urteilen gelöscht. Die Dauer dieser Fristen hängt von der verhängten Sanktion ab. 10 bis 15 Jahre sind üblich, manchmal auch mehr.

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Für was braucht eine als Privatperson einen Strafregisterauszug?

Sie können sich für verschiedene Zwecke online für einen Privatauszug bewerben, zum Beispiel wenn Sie eine Stelle für bestimmte Tätigkeiten oder Berufe suchen. Auch in bestimmten Tätigkeitsbereichen, wie zum Beispiel bei Gerichten, bei der Bank oder am Flughafen, wird sie häufig als regelmäßiger Nachweis verlangt. Möglich ist auch, dass für einen Waffenschein, für die Anmietung einer Wohnung, für ein Visumverfahren oder für den Erwerb eines Patents eine Strafregisterbescheinigung erforderlich ist.

Wer hat Möglichkeit, einen Strafregisterauszug anzufordern?

Egal um welche Art von Job oder Geschäft es sich handelt, jede Privatperson kann nur einen Privatauszug über sich selbst anfordern, niemals von anderen. Zur Bestätigung sind eine Unterschrift und eine Kopie des Personalausweises des Antragstellers erforderlich. Auch der Arbeitgeber der betroffenen Person kann die Auskunft keineswegs einfach einholen, sondern benötigt dafür immer die aktuelle Erlaubnis des Antragstellers. Es ist jedoch möglich, einen Stellvertreter zu benennen, der die Privatauskunft online für Sie anfordern darf. Oder Sie lassen den Privatauszug direkt an eine dritte Person wie den Vermieter oder Arbeitgeber senden. Außerdem können bestimmte Behörden bei Bedarf Einsicht in die Daten nehmen.

Wir unterstützen Sie beim Antrag eines Privatauszuges. Kontakt aufnehmen genügt.